Antrag:

Veröffentlicht am 29.02.2016 in Kreistagsfraktion

Im Hauptausschuss werden alle Tagesordnungspunkte mit Ausnahme der Angelegenheiten der Bauleitplanung aus dem Plenum behandelt.

Begründung: Im Hauptausschuss wurden in der Vergangenheit nur wenige Punkte aus der nächsten Plenarsitzung behandelt. Am Ende der Sitzung wird die Tagesordnung für das Plenum verteilt, welche die drei- bis vierfache Anzahl an TO-Punkten umfasst.

Gemäß Anlage I Punkt 5 der Geschäftsordnung hat der Hauptausschuss folgende Aufgabe: „Dem Hauptausschuss obliegt die Vorberatung sämtlicher für die Tagesordnung der nächstfolgenden Plenarsitzung vorgesehenen Beratungsgegenstände mit Ausnahme der Angelegenheiten der Bauleitplanung. Er hat die Aufgabe, den Fraktionen einen Überblick über die Themen der nächsten Plenarsitzung zu verschaffen, nicht beschlussreife Beratungsgegenstände auszusondern und durch Herausarbeitung der Schwerpunktfragen und Vorbereitung der Meinungsbildung eine zügige und zeitlich in den einzelnen Beratungsgegenständen abgewogene Plenarsitzung zu gewährleisten.“

Der Hauptausschuss ist ein vorberatender Ausschuss für die Plenarsitzung. Die Mitglieder dieses Ausschusses können ihrer Aufgabe nur gerecht werden, wenn ihnen vor der Sitzung die gesamte Tagesordnung mit Sitzungsvorlagen zur Kenntnis gegeben werden.

Für die Sitzung am 26.02.2016 wäre es zum Beispiel notwendig gewesen, den Antrag des Migrationsbeirates (TOP 6) vorher im Hauptausschuss zu beraten.

 

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